Praktikum für Studenten/Werksstudententätigkeit
Für Studierende gibt es folgende Möglichkeiten: Praktika vor oder während des Studiums, Praxissemester, Arbeit als Werkstudent/in oder ein Praktikum für das Verfassen Deiner Abschlussarbeit.
Bevor Du Dich bewirbst, solltest Du Dich darüber informieren, ob in Deinem Studiengang Praktika verpflichtend vorgeschrieben sind oder nicht.
Umschulung
Du möchtest einen anderen beruflichen Weg einschlagen? Eine Umschulung bietet Dir die Möglichkeit, Dich beruflich neu zu orientieren. Im Gegensatz zu Fort- oder Weiterbildungen, die Deine Kenntnisse erweitern sollen, eröffnet Dir eine Umschulung ein neues Tätigkeitsfeld.
Diese Voraussetzungen solltest Du erfüllen: Du solltest über eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige Berufspraxis verfügen bzw. mindestens sechs Semester Studium vorweisen können. Ebenfalls musst Du volljährig sein.
Wenn Du Dich für eine Umschulung entscheidest, kannst Du zwischen einer rein schulischen, dualen/betrieblichen oder überbetrieblichen Umschulung wählen.
Die duale/betriebliche Umschulung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Dies bedeutet, dass Du – wie bei einer dualen Ausbildung – abwechselnd im Umschulungsbetrieb und in der Berufsschule bist.
Ähnlich wie bei einer betrieblichen Umschulung besteht die überbetriebliche Umschulung aus Theorie- und Praxisphasen. Die theoretischen Kenntnisse werden Dir bei einem Bildungsträger (z.B. TÜV, DEKRA) vermittelt. Für den praktische Teil absolvierst Du diverse Praktika in Unternehmen.
In der Regel dauert eine Umschulung 2/3 der regulären Ausbildungsdauer (ca. zwei Jahre).
Wenn Du eine Umschulung machen möchtest, ist für Dich die Bundesagentur für Arbeit der erste Ansprechpartner. In vielen Fällen übernimmt diese die Kosten. Andere Ansprechpartner können die gesetzliche Rentenversicherung, die zuständige Berufsgenossenschaft oder die gesetzliche Unfallversicherung sein.
Du interessierst Dich für eine betriebliche oder überbetriebliche Umschulung in Zusammenarbeit mit uns? Dann bewirb Dich einfach.
Kannst Du Deinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, dann kannst Du eine Übernahme der Umschulungskosten bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.
Wenn Du Dich nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer berufsbedingten Krankheit beruflich neu orientieren musst, bekommst Du von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Unfallversicherung finanzielle Unterstützung.